Würde

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Ist im Krankenhausbetrieb oft ein Konjunktiv. Im Grundgesetz dagegen als Artikel 1 eine unumstößliche Aussage: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Zu beachten ist, dass „Würde“ im Grundgesetz nicht definiert wird. Es handelt sich also um etwas, das nur vom einzelnen Menschen selbst beschrieben werden kann. Es gehört somit grundsätzlich zur Achtung der Würde, dass wir unser Gegenüber nach seinen Wünschen, Wertvorstellungen, persönlichen Zielen, Bedürfnissen etc. fragen. Wir laufen immer Gefahr, die Würde des Anderen auch dann zu verletzen, wenn wir ungefragt Gutes oder Richtiges tun wollen.

In der Arbeit mit Sterbenden spielt auch immer die Lebensbilanz eine Rolle. Ein Instrument der Lebensrückschau bzw. Biographiearbeit ist die von Chochinov et al. entwickelte Dignity Therapy, welche eine Würdigung des Lebens zum Ziel hat.